Kein Geld, aber trotzdem schöne Zähne?

Was bedeutet „Härtefall“ bei Zahnersatz?

Bei Menschen mit niedrigem Einkommen oder bei bestimmten Personengruppen wie zum Beispiel Studenten greift die Härtefallregelung für Zahnersatz. Mit einem zusätzlichen Festzuschuss erhältst Du die Regelversorgung komplett kostenfrei!

Wir kümmern uns um Deine Zahngesundheit.

Gute Versorgung unabhängig vom Einkommen. Für jede finanzielle Situation, haben wir die richtige Lösung. Wir sind für alle da!

Mit der Härtefallregelung mehr Zuschuss zum Zahnersatz.

  • Übernahme der Kosten in Höhe von 100 % für die Regelversorgung.
    Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse 100 % Zuzahlung zum Basis-Zahnersatz bekommen.

  • Die Härtefallregelung muss beantragt und das Einkommen nachgewiesen werden.
    Bedingung: Das Einkommen liegt unterhalb einer bestimmten Grenze. Wir helfen Euch bei den Anträgen!

  • Was passiert bei einer geringfügigen Überschreitung der Einkommensgrenze?
    Wer leicht über der Einkommensgrenze liegt, kann ebenfalls einen höheren Festzuschuss bekommen, der individuell berechnet wird.

Wer hat Anspruch auf die Härtefallregelung?

Den doppelten Festzuschuss und damit eine volle Kostenübernahme beim Basis-Zahnersatz erhalten Menschen mit besonders geringem Einkommen.

Diese Einkommensgrenzen gelten für das Jahr 2021:

  • Alleinstehende 1.316,00 €
  • mit einem Angehörigen 1.809,50 €
  • jeder weitere Angehörige zusätzliche 329,00 €

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind:
Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Familienversicherte Kinder

Für wen gilt die Härtefallregelung beim Zahnersatz?

  • Hartz-IV-Empfänger
  • Empfänger der Grundsicherung im Alter
  • Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Gesetzlich Versicherte, die in einem Heim leben, dessen Kosten von einem sozialen Träger übernommen werden
  • Sozialhilfeempfänger
  • BAföG-Empfänger

Wie funktioniert die Beantragung?

  • Dieser besondere Krankenkassenzuschuss muss beantragt werden. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder direkt bei uns im opensmile Zahnzentrum.
  • Auf dem Antragsformular muss eingetragen werden, welche Hilfe man erhält, wie hoch das Einkommen ist und wie viele Personen im Haushalt leben. Einkommensnachweise sind in Kopie beizulegen.
  • Der Härtefallantrag wird von uns bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht.
  • Die Kasse prüft den Antrag (das kann einige Wochen dauern). Lehnt sie ihn ab, kann man Widerspruch einlegen. Die volle Kostenübernahme gilt jedoch nur für die Regelversorgung.
  • Wer einen Zahnersatz wünscht, der über die Regelversorgung hinaus geht, muss auch als Härtefall selbst zuzahlen.
Zahnarzt in Neukölln - Logo

Karl-Marx-Straße 84-86
12043 Berlin - Neukölln

Eingang Karl-Marx-Str. /
Ecke Boddinstr.

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten
MO - FR 08:00 - 18:00 Uhr
SA 10:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung.